Mängelliste  / Abweichungen zum LV:
Im einzelnen handelt es sich u.a. um folgende Abweichungen,
die dem Unternehmer auch nachweislich schon während der Bauphase angemeldet
wurden. Die Hyperlinks führen zu den Bildern wie es wirklich aussieht:
  - lt. dem LV vom 07.05.2004 sollten die  Bau- und Wiederbegrünungsauflagen
    des Landkreises Potsdam Mittelmark  beachtet
    werden. Abgesehen davon, dass keine Pflanzungen erfolgten, waren die
    Auflagen bis zum 30.11.2004 zu erfüllen. Verbindlicher
    Fertigstellungstermin war demnach der 30.11.2004. 
 
  - Die  Nivellierung der Wegeflächen im Bereich des Gartenhauses weist ein
    Gefälle in Richtung Innenraum des Gartenhauses auf. Bei einem starken
    Platzregen lief bereits Wasser in den überdachten Bereich.
 
  - Die  Trockenmauer wird entgegen der Anlage
     „Detail“ der
    Planungsunterlagen vom 07.05.2004 nicht als Trockenmauer  ausgeführt.
 
  - 
    
Die Mauer wird zwar aus Natursteinblöcken
    errichtet, diese werden jedoch hochkant unter Zuhilfenahme von Beton
    vermauert und mit Beton an der Rückseite unterstützt.
 
  - 
    
Es werden Bedenken angemeldet, dass die hier
    gewählte Bauweise den statischen Anforderungen, sowie der  Frostsicherheit
    
    genügt. Es werden außerdem Bedenken angemeldet, dass die geplante
    Bepflanzung in der geplanten Weise möglich ist, da die lt. Planung mit
    Magererde gefüllten Fugen mit Beton verschlossen sind.
 
  - 
    
Während der Erdbauarbeiten wurde die
    ostseitige Fassade des Gebäudes an insgesamt  4 Stellen beschädigt.
 
  - 
    
Bei den Baumschneidearbeiten wurde ein
    Dachziegel beschädigt.  
 
  - 
    
Die Ausführung der im LV beschriebenen
    Elektroanschlüsse muss DIN-Gerecht unter Verwendung von Erdkabeln
    hergestellt werden. Das Eingraben einer Unterverteilung mit Gummimantel und
    1mm² reicht nicht aus, die vorgesehenen Verbraucher zu betreiben.
 
  - 
    
Mit von Ihnen gegengezeichnetem Schreiben wurde
    festgehalten, dass eine Verzögerung der Arbeiten am Dachbelag des Carport
    und des Gartenhauses eine hohes Schadensrisiko birgt. Am  Carport ist das
    Dach völlig unbrauchbar. Die Balken hängen durch und bevor das Wasser die
    Drainage am Rand erreicht, steht es an einigen Stellen großflächig beinahe
    4cm hoch. Mal abgesehen davon, dass Teile der Dachbegrünung „absaufen“,
    ist das Gewicht, was dann auf diesem Dach lastet viel zu hoch. Das Dach wird
    daher abzutragen sein und wird gegen ein den Anforderungen des LV
    entsprechendes Dach ersetzt werden müssen. Schadensursächlich sind
    Konstruktionsmängel (Statik), Ausführungsmängel sowie durch Verwitterung
    eingetretene Schäden.
 
  - 
    
Die Natursteinplatten wurden entgegen dem LV
    auf Normalbeton verlegt und lediglich mit Trasszement verfugt. Jedoch wurde
    der Trasszement nicht wie üblich mit Quarzsand angemischt, sondern mit
    normalem Kies 0-8mm. Das Fugenbild sieht entsprechend aus......
 
  - 
    
Die im Bereich der KFZ Stellflächen aus
    Kleinsteinpflaster verbauten Traufrinnen sind in völlig falscher Höhe
    errichtet worden.  Ein Rückbau
    mit anschließender  Neuerrichtung
    ist erforderlich.
 
  - 
    
Die verwendeten Gewindestangen, Belagscheiben
    und Muttern waren nach LV als rostfrei auszuführen. Die Bauteile rosten.
    Die Bauteile sind auszutauschen.
 
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Die verwendeten Hölzer waren nach LV zu imprägnieren,
    die Imprägnierungen waren farblich passend zu gestalten. Bei den als
    Bedachung eingesetzten Brettern handelt es sich um  unbehandeltes Schalholz
    22-24mm. Dieses Holz schimmelt und verfärbt sich. Auch die Türen des
    Gartenhauses sind farblich nicht angepasst. 
    Die handwerkliche  Ausführung der Türen ist mangelhaft und optisch
    nicht gelungen
 
  - 
    
Die  Pfosten und Palisaden
     wurden ohne Drainage
    bzw. geeigneten Unterbau einfach in den Boden gebaut. Folge ist, das sich
    die Hölzer voll Wasser saugen und verrotten.
 
 
Letztendlich haben wir uns dann im August 2005 von
dieser ominösen Firma getrennt. Der Garten ist natürlich noch immer nicht
fertig. Wir haben inzwischen das Vertrauen in die Firmen verloren und so wird
der größte Teil wohl in Eigenleistung fertig gebaut. 
Ob wir gegen diese Firma noch gerichtlich vorgehen?
Keine Ahnung?? Wie es aussieht ist bei Herrn Hofschröer nicht mal mehr das
letzte Hemd zu holen, sprich sobald man einen vollstreckbaren Titel hätte, wäre wohl der
Konkurs programmiert und der Titel was für die Tapete. Wir haben erst mal Strafanzeige gegen Herrn Hofschröer erstattet, vielleicht zieht ja jemand die
Firma aus dem Verkehr. Doch wahrscheinlich wird der Staatsanwalt sagen:
"Zivilrecht, ist ja keine Straftat wenn einer zu blöd ist eine
versprochene Leistung auszuführen" Naja wir werden sehen......
Mai 2008, Herrn Hofschröer haben wir noch nicht 
wieder gesehen. Geld natürlich auch nicht! Der Staatsanwalt hat sich in Richtung 
Zivilrecht herausgeredet. Der Missbrauch von Titeln ließe sich nicht mit 
hinreichender Sicherheit nachweisen (nach der Urkunde hat ihn keiner gefragt...)..... und das beim bauen zu Dumm anstellen 
und gegen technische Regeln verstoßen ist nicht strafbar, auch ein Betrug wäre nicht 
hinreichend bewiesen. Das Verfahren wurde mangels "öffentlichem Interesse" 
eingestellt!
Auf eine zivilrechtliche Klage haben wir 
verzichtet, nicht weil wir den Pfusch nicht beweisen könnten, nein weil ich dann 
für den Titel auch noch Geld ausgeben müsste und am Ende  nichts vollstrecken kann.
Das dennoch ein gewisses öffentliches Interesse an 
der Verfolgung des Herrn Peter Hofschröer, oder des "Berliner Gartenteam" oder "Gartenzerge" 
etc. besteht. zeigen mir die eMail´s von "beinahe Betroffenen".
Zwischenzeitlich haben sich 6 Familien bei uns 
bedankt, die auf eine Geschäftsbeziehung mit Hofschröer und Co. verzichtet 
haben. 3 hatten schon Kontakt und hätten fast unterschrieben.......