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Stand: 23.10.2006

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Hier einige Erläuterungen zu unserem Bauvertrag.

Wir haben unseren Verhandlungspartner ordentlich genervt und haben so einige Sachen zusätzlich vereinbart. Hier eine Auflistung:

  1. Kostenfreie Rücktrittsrechte:
bulletVorbehaltlich der Finanzierung (mtl. 900,- EUR)
bulletVorbehaltlich des Grundstückskaufes, in Ferch, Flurstück 348
bulletbei negativem Bauvorbescheid
  1. Sonstige Vereinbarungen
bullet5 Jahre Gewährleistung
bulletBauzeitenplan ist Vertragsbestandteil
bulletBei einer  Überschreitung der Bauzeit des jeweiligen Abschnittes  = Verzugsentschädigung               von 1% des jeweiligen Gewerkes pro angefangene Woche wird fällig.
bulletBei einer Verzögerung der Endabnahme/ des Übergabetermins  =  Verzugsentschädigung                von 1% der Gesamtvertragssumme pro angefangene Woche.
bulletDie Verzugsentschädigung wird auch ohne Nachweis eines entstandenen Schadens fällig.
bulletDeckendurchbrüche für den, in Eigenleistung herzustellenden, Wäscheabwurf werden planerisch berücksichtigt.
bulletErhöhung des Kniestocks von 80cm auf 110cm. 
Hier einige Passagen unseres Vertrages, die später zu einer Meinungsverschiedenheit führten:

 

Man beachte: "Der Baubeginn wird nach erfolgter Baugenehmigung und nach Vorliegen einer unwiderruflichen Bankgarantie (bzw. in den AGB als unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung) in Höhe des Festpreises festgelegt."

 

Wir legten am 29.11.02 vor:

 

Der Bau wurde am 02.12.02 begonnen. Bis zum 14.02.03 war dies auch ausreichend, dann legte man uns "Ersatzweise" folgendes Formular vor:

Nun, an sich hätten wir das sogar unterschrieben. Da wir durchaus einsahen, dass auch eine Firma Sicherheiten braucht. Nur der Zeitpunkt, .... Baubeginn bereits erfolgt, .... Mängel gerügt, ... Bauzeitenplan nicht eingehalten. Wir fragten uns einfach, will sich die Firma die Vergütung zu 100% sichern und unser Leistungsverweigerungs- oder Rückbehaltungsrecht abschneiden? Schließlich war über Vertragsstrafe, und Rückbehalte für Baumängel nichts geregelt. Wir verstanden die Abtretung so: "Baufirma XY" baut, schreibt eine Rechnung, sobald diese Vorliegt ist die Bank zur Zahlung verpflichtet ohne das wir großartige Einwände bringen können. Denn die Rechnung gilt als Bautenstandsbericht!"

Jetzt folgte ein Schriftverkehr, indem ging es darum, dass wir unsere Vertragspflichten nicht eingehalten hätten. Das deshalb der Bauzeitenplan nicht mehr gültig ist. Der Vertragspunkt Verzugsentschädigung nicht mehr gültig ist. "Baufirma XY" eben ein Leistungsverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.

Das erst mal letzte Wort der Firma "Baufirma XY":

Das ist nun echt Stark, die Kündigung! Da hat unser Anwalt jetzt eine Vollbeschäftigung, ob wir wollen  oder nicht. Die Sache kommt nun wohl vor Gericht.

Im wesentlichen haben wir folgenden Stand: "Baufirma XY" behauptet, die von uns vorgelegte Finanzierungsbestätigung entspricht nicht der vertraglichen Vereinbarung. Wir behaupten die Finanzierungsbestätigung ist vertragsgerecht! Ja lieber Leser, wer hat Recht? Sagt uns Eure Meinung!

Die Finanzierungsbestätigung soll dem von "Baufirma XY" vorgelegten Muster entsprechen, das lag uns bei Vertragsabschluss jedoch nicht vor. Im Vertrag steht unter Zahlungsbedingungen nur: "... ist eine unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung eines deutschen Bankinstitutes .....  vorzulegen." Demnach ist es der Bank überlassen, was Sie als eine unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung abzugeben gedenkt. Infos zum Thema: [Hier]

Inzwischen haben wir gegen getrennte Wege nicht mehr viele Argumente, "Baufirma XY" ist mehr als 20 Wochen in Verzug, die Vertragsstrafe hat die vereinbarten max. 10% der Bausumme fast erreicht. Vom einstigen Werbeversprechen über die Baugeschwindigkeit, dem Eintrag der Firma "Baufirma XY" in das Guinness Buch der Rekorde ist nichts übriggeblieben.

Zum Thema Kniestock: In der vorvertraglichen Korrespondenz wiesen wir mehrfach darauf hin, den in der Bauleistungsbeschreibung beschriebenen Kniestock von 80cm auf 110cm erhöhen zu wollen. Von uns zunächst unbemerkt stand dann im Vertrag: "Erhöhung der Drempelwand auf 110cm" auch die Genehmigungsplanung enthielt dann eine Dachkonstruktion ohne Kniestock!

Heute, 21.05.2003, 12.00 Uhr Mittags ist unser letztes Ultimatum abgelaufen. Unser Rechtsanwalt hatte die Vertragskündigung als unzulässig zurückgewiesen und eine Frist gesetzt, zu der sich "Baufirma XY" Haus verbindlich äußern soll. Es kam kein Angebot.

Unser Rechtsanwalt wird der Firma "Baufirma XY" Haus jetzt den Auftrag entziehen. Wir werden einen Termin festlegen, an dem der Ist-Stand dokumentiert wird. Wir werden die bereits abgerechnete Ausführungsplanung und die bei der Firma befindlichen Bauunterlagen abfordern. Unser Baubetreuer kümmert sich inzwischen um neue Firmen, die den Auftrag zu Ende bringen.

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